I. Ausbildung
Die Ausbildung besteht im wesentlichen aus:
- einer dreijährigen Ausbildung an einer Berufsfachschule in Theorie (Schule) und
Praxis (Klinikum)
- mit 4 Hauptbereichen:
Diagnostische Radiologie (= Röntgendiagnostik)
Strahlentherapie (= Strahlenbehandlung von Tumoren)
Nuklearmedizin (= Funktionsdiagnostik mit Radioaktiven Stoffen)
Strahlenphysik ( über die Strahlung selbst)
und weitere Zusatzfächer (z. B. Anatomie, Mathematik,
Physik, Biologie, Chemie, EDV)
- Abschluß mit dem Staatsexamen
II. Strahlenschutz/Überwachung
Der Schutz der MTRA's wird gewährleistet durch:
- Gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Dosimetern
(Filmdosimeter, Stabdosimeter), die evtl. auftretende
Strahlung messen.
- Festlegung von Dosisgrenzwerten für
Personal, das mit Strahlung zu tun hat.
- Überprüfung durch monatliche Auslesung der
Dosimeter von einer staatlichen Stelle.
- Jährliche Strahlenschutzuntersuchung durch den
Betriebsarzt.
- Beachtung der 3 Strahlenschutzgrundsätze:
( die sog. drei A's des Strahlenschutzes)
Abstand von der Strahlenquelle
Abschirmung der Strahlung
Aufenthaltsdauer im Strahlenfeld
Im Umgang mit Strahlung gilt als Grundsatz folgendes Zitat:
"A bisserl a Hirn is mehr wert als a Tonne Blei !!"
Leider haben die MTRAs oft mit Vorurteilen zu kämpfen,
die zum Teil durch unsachliche Panikmache (z. B. durch inkompetente Zeitungsberichte)
verursacht werden.
Vielleicht konnten wir Sie durch diese Seiten informieren und eventuelle Unklarheiten
beseitigen.